Allgemeine Betriebsbedingungen Autos Colonia S.L.

A: Fahrzeugstand

  1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.

  2. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit leerem Tank übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug gleichfalls mit leerem Tank zurückzugeben. Auf Wunsch des Mieters kann das Fahrzeug mit einer Tankfüllung im Wert von 20€ oder 40€ übergeben werden.

B: Reservierungen

  1. Reservierungen sind für Preisgruppen nicht für Fahrzeugtypen verbindlich.

  2. Übernahme und Rückgabe des Wagens: Flughafen PMI und/oder Büro Colonia St. Jordi (Mietzeit Büro: 9.00h – 20.00h = 1 Miettag) (Mietzeit Flughafen: 24h-Regelung)

Bei Onlinebuchungen wird in beiden Fällen die 24h-Regelung angewendet

  1. Bei Buchungen mit Übernahme und/oder Abgabe Flughafen mit weniger ais 5 Miettagen wird ein Zuschlag berechnet

  2. Mietwagen, welche am Flughafen PMI bereitgestellt werden, müssen per Überweisung oder unter Mitteilung der Kreditkartennummer und des Ablaufdatums vorab bezahlt werden. Zahlungsverkehr ist am Flughafen nicht möglich.

  3. Bereits bestehende Buchungen können nicht storniert werden, um Rabattaktionen in Anspruch zu nehmen.

  4. Übernimmt der Mieter nicht spätestens bis 2 Stunden nach der vereinbarten Zeit das Fahrzeug und informiert gleichfalls nicht den Vermieter über eventuelle Verspätungen, besteht keine Reservierungsbindung mehr.

C: Vorzulegende Dokumente bei Abholung des Fahrzeuges, berechtigte Fahrer

  1. Der Mieter muss bei Übernahme des Fahrzeuges eine zur Führung des Fahrzeuges erforderliche, im Land gültige Fahrerlaubnis sowie einen Personalausweis Reisepass vorlegen. Kann der Mieter die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen, wird der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  2. Voraussetzung für die Anmietung eines Fahrzeuges ist ein Mindestalter von 23 Jahren sowie der Besitz des Führerscheins von 3 Jahren. Ausnahme Ford Mustang: Mindestalter 25 Jahre und Führerschein 3 Jahre.

  3. Abschluß einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung ab 25 Jahren mit 3 Jahren Führerschein für alle Fahrzeugtypen.

  4. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder von den im Mietvertrag zusätzlichen Fahrern geführt werden. Die Vorlage der Führerscheine der zusätzlichen Fahrer ist bei Fahrzeugabholung notwendig.

  5. Der Mieter hat das Handeln des/der Fahrer wie eigenes zu vertreten.

  6. Das Fahrzeug darf nicht zur Weitervermietung, zur gewerblichen Personenbeförderung und auch nicht zum Transport von gefährlichen Stoffen genutzt werden.

  7. Das Fahrzeug darf nur auf der Insel Mallorca gefahren werden.

D: Zahlungsbedingungen/Kaution:

  1. Der Mietpreis incl. aller Gebühren und geltender Mehrwertsteuer ist für den vereinbarten Zeitraum grundsätzlich in voller Höhe bei Übernahme des Fahrzeuges zu leisten. Bei Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen muss die Zahlung bereits vor Übernahme erfolgt sein. Bei Onlinebuchungen wird der Zahlbetrag am Tag der Buchung von der Kreditkarte abgebucht.

  2. Eine Kaution wird generell nicht gefordert. Außer beim Ford Mustang in Höhe der nicht ausschließbaren Selbstbeteiligung von 500€.

  3. Bei Buchungen einer Vollkasko mit Selbstbeteiligung wird die Kreditkartennummer des Mieters und das Ablaufdatum notiert bzw. wird bei Onlinebuchungen nachträglich angefordert. Im Schadensfall bei einer Vollkasko mit Selbstbeteiligung ist der Mieter zur sofortigen Meldung des Schadens verpflichtet. Er erhält einen Kostenvoranschlag bzw. eine Rechnung der notwendigen Reparatur und autorisiert Autos Colonia den Zahlbetrag von seiner Kreditkarte abzubuchen.

  4. Mietrückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht.

  5. Gerät der Mieter mit der Mietzahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen.

E: Stornierungskonditionen

  1. Stornierung bis 3 Tage vor Mietbeginn kostenfrei, danach werden 50% des Mietbetrages fällig.

  2. Bei Coronasonderbestimmungen der Länder, Reiseeinschränkungen, Lockdown Storno bis einen Tag vor Mietbeginn kostenfrei

  3. Der Stornierungswunsch muss vom Mieter schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitgeteilt werden.

F: Versicherung

  1. Im Mietpreis eingeschlossen ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme bis 50.000.000,00€ für Personen- und Sachschäden, Unfallversicherung Fahrer und Materialschäden. Im Mietpreis ist eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 600€/Wagenklasse A, 750€ Wagenklasse B, 900€ Wagenklasse C und 2500€ Wagenklasse D enthalten. Diese Selbstbeteiligung kann unter Erfüllung der Bedingungen in Punkt C unter Zahlung eines Zuschlages ausgeschlossen werden bzw. bei Wagenklasse D auf 500€ reduziert werden.

  2. Glas-, Reifen-, Unterboden- und Kupplungsschäden sind von der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Reifenschäden im Zusammenhang mit Felgenschäden, welche auf unsachgemässes Fahren zurückzuführen sind, sind von der Vollkaskoversicherung ausgeschlossen und der Schaden + Kosten für den Personaleinsatz sind vom Mieter zu zahlen. Dasselbe gilt für verlorene Wagenschlüssel und durch Einwirkung von Nässe nicht mehr funktionierende Wagenschlüssel. In dem Fall zahlt der Mieter die Kosten des neuen Schlüssels + Kosten Personaleinsatz. Wenn der Mieter das Fahrzeug grob fahrlässig behandelt oder grob fahrlässig einen Unfall verursacht (z. B. Nichtbeachten von Stopschildern, Vorfahrtsschilder, Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss) bietet die Vollkaskoversicherung im Schadensfall keine Deckung.

G: Unfälle

  1. Bei Unfällen oder Beschädigungen des Mietwagens ist der Vermieter unverzüglich über das 24h-Telefon 0034 619742700 zu informieren. Er tätigt 5 verlorene Anrufe und sendet per Whats app SMS das Kennzeichen des Wagens, seinen Standort und eine kurze Problembeschreibung.

  2. Unfälle mit Personenschäden und/oder großen Fahrzeugschäden: Der Mieter ruft die Notrufnummer 112 (deutsch, englisch, spanisch) an. Die Notzentrale koordiniert Polizei und Krankenwagen wenn notwendig und stellt ein Unfallprotokoll aus. Dieses Unfallprotokoll ist dem Vermieter vorzulegen.

  3. Unfälle mit kleineren Blechschäden bei Zusammenstössen mit anderen Fahrzeugen: Der Mieter füllt den Unfallbericht zusammen mit dem Unfallgegner aus und beide unterschreiben diesen. Der Unfallbericht wird dem Vermieter vorgelegt. Der Mieter macht Fotos von den Schäden beider Fahrzeuge mit sichtbarem Kennzeichen, Führerschein, Personalausweis und Versicherungsschein des Unfallgegners und legt diese dem Vermieter vor. Gleichfalls notiert er die Telefon-Nr. des Unfallgegners.

  4. Verstösst der Mieter gegen diese Vorschriften, bietet die Vollkaskoversicherung keine Deckung und der Mieter hat dafür aufzukommen.

  5. Bei einem verschuldeten Unfall hat der Mieter die Abschleppkosten des Wagens zu tragen und hat kein Recht auf ein Ersatzfahrzeug und Erstattung des Mietpreises.

  6. Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Mieter das Recht auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug für den Rest der Mietzeit.

H: Strafzettel

  1. Strafzettel gehen zu Lasten des Mieters.

I: Abstellen Parken des Wagens

  1. Beim Abstellen Parken des Wagens verpflichtet sich der Mieter den Wagen abzuschließen und sämtliche Wertgegenstände aus dem Wagen zu entfernen. Ein Aufbruch des Wagens ist dem Vermieter zu melden. Aus dem Wagen gestohlene Gegenstände werden nicht ersetzt.

J: Sauberkeit des Wagens

  1. Die Mietwagen sind Nichtraucherwagen. Bei Verstoß wird eine Reinigungsgebühr von 150€ fällig.

  2. Im Mietwagen befinden sich Plastiktüten. Sollte dennoch der Wagen durch Erbrechen verschmutzt werden, ist eine Reinigungsgebühr von 150€ fällig.

K. Gerichtsstand

Im Streitfall ist der Gerichtsstand Mallorca.

L: Datenschutz

De conformidad con lo dispuesto en la normativa vigente sobre protección de datos personales y en el Reglamento (UE) 2016/679 de 27 de abril de 2016 (GDPR). Los datos personales serán incorporados a los sistemas de tratamiento, cuyo responsable es AUTOS COLONIA S.L. Finalidad del tratamiento: envío de comunicaciones, dar respuesta a las solicitudes y mantenimiento de relaciones comerciales. Conservación: mientras exista un interés mutuo para ello, en función de los plazos legales establecidos. Legitimación: consentimiento del interesado o ejecución de un contrato. Destinatarios: No está previsto realizar cesiones de datos. Transferencias. No está previsto realizar transferencias. Podrá ejercer los derechos de acceso, rectificación y supresión de sus datos, así como los de limitación y oposición a su tratamiento, mediante notificación escrita, en los términos que establece la normativa vigente en materia de protección de datos dirigiendo su petición a la dirección postal calle Avda. Marqués de Palmer, Núm. 8, Local 3, 07638, Colonia de Sant Jordi, Illes Balears. Si considera que el tratamiento no se ajusta a la normativa vigente, podrá presentar una reclamación ante la autoridad de control.

Este mensaje y sus archivos adjuntos van dirigidos exclusivamente a su destinatario, pudiendo contener información confidencial sometida a secreto profesional. No está permitida su comunicación, reproducción o distribución sin la autorización expresa del responsable. Si usted no es el destinatario final, por favor elimínelo e infórmenos por esta vía.