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INFORMATIONEN Allgemeine Bedingungen

Versicherung: die Haftpflichtversicherung deckt Schäden bis 2,3 Mio. Euro. In der Miete ist eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von Euro 600.- für Autos der Klasse A, von Euro 750.- für Autos der Klasse B, von Euro 900.- für Wagen der Klasse C und von Euro 1500.- für Wagen der Klasse D enthalten. Für Euro 4,00 für Wagen der Klasse A, Euro 5,00 für Wagen der Klasse B, Euro 6,00 für Wagen der Klasse C und für Euro 10,00 für Wagen der Klasse D pro Miettag bieten wir eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung an, beim Opel GT ist nur eine Reduzierung der Selbstbeteiligung von Euro 1500.-- auf Euro 300.-- mölich. Glas- und Reifenschäden sind nur bei einem Unfall von der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Wenn der Mieter einen Unfall grob fahrlässig verursacht, z.B. Stopschilder oder Rote Ampel nicht beachtet oder Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluß, bietet die Vollkaskoversicherung im Schadensfall keine Deckung. Die Fahrzeuge dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters nicht anderen Fahrern überlassen oder abgetreten werden, bei Zuwiderhandlung ist das Fahrzeug von der Vollkaskoversicherung ausgeschlossen.

Unfälle: bei Unfällen und Beschädigungen am Wagen ist der Vermieter unverzüglich über das 24 Std.-Hotline-Telfon 619 742 700 zu informieren. Bei Personenschäden ist die Polizei zu rufen. In jedem Fall ist der bei den Fahrzeugpapieren liegende spanische Unfallbericht (deutsche Übersetzung liegt bei) zusammen mit dem Unfallgegner auszufüllen und gemeinsam zu unterschreiben. Wichtig sind insbesondere die Umstände des Unfalls und die Unfallskizze, um später die Schuldfrage eindeutig klären zu können. Beschädigungen am Wagen ohne Unfallgegner sind ebenfalls unverzüglich dem Vermieter zu melden. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtungen, so bietet die Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Wagen keine Deckung und der Mieter hat hierfür aufzukommen.

Steuern: Mehrwertsteuer und Gebühren sind inklusiv Kilometer: unbegrenzt, der Wagen darf nur auf Mallorca gefahren werden

Kaution: grundsätzlich nicht; wir behalten uns allerdings in Einzelfällen vor, eine Kaution zu verlangen.

Benzin: die Autos werden mit ca. 3 - 5 l Benzin ausgeliefert und leer zurückgegeben. Auf Wunsch werden die Autos voll getankt und leer zurückgenommen, das Benzin wird extra berechnet.

Strafzettel/Verkehrsverstöße: gehen zu Lasten des Kunden

Gültigkeit: die Verträge gelten von 8:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends, bei längerer Mietzeit von 8:00 Uhr morgens des ersten Miettages bis 20:00 Uhr abends des letzten Miettages. Bei Überschreitung beträgt der Mietpreis Euro 5.- pro Stunde ab 20:00 Uhr.

Alter : Voraussetzungen für die Automiete sind ein Mindestalter von 21 Jahren sowie der Besitz des Führerscheins von 2 Jahren.

Erstattung: bei verschuldetem Unfall hat der Mieter hat kein Recht auf Ersatz des gemieteten Fahrzeuges. Auch kann er in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises geltend machen. Bei einem unverschuldetem Unfall hat der Mieter den Anspruch, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug für die Restmietzeit gestellt zu bekommen, weitere Ansprüche hat der Mieter nicht.

Rückgabe: falls nichts anderes vereinbart, müssen alle Fahrzeuge am Ort der Übernahme zurückgegeben werden.

Abstellen/Parken: die Autos müssen beim Abstellen bzw. Parken unverschlossen bleiben und sämtliche persönlichen Wertgegenstände des Mieters sind aus dem Fahrzeug zu entfernen. Bei Aufbruch des Wagens geht der Schaden zu Lasten des Mieters.

 

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